Frau Rechtsanwältin Weyrauch ist auch als gesetzliche Betreuerin tätig.
Die Gesamtzahl der gesetzlichen Betreuungen in Deutschland hat längst die Marke von einer Million überschritten. Immer mehr Menschen können – vorallem aufgrund Alters und Krankheit – ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und sind deshalb auf Hilfe angewiesen.
Wenn ein erwachsener Mensch aufgrund psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung daran gehindert ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, ist die Bestellung eines Betreuers sinnvoll. Die Betreuung findet in einem gerichtich festgelegten Aufgabenkreis statt. Hierbei ist das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen zu wahren. Betreuung bedeutet nicht Entmündigung. Deshalb haben die Wünsche des betroffenen Menschen grundsätzlich Vorrang, sofern sie nicht seinem objektiven Interesse widersprechen.
Allerdings kann eine Betreuerbestellung auch zu Problemen führen: Was kann, was darf ein Betreuer? Wer kontrolliert ihn?
– bei allen Fragen und Problemen, auch in Verfahrensfragen und bei Problemen mit dem Betreuungsgericht finden Sie bei uns fundierte Antworten auf Ihre Fragen.