Familienrecht

Ihren Schwerpunkt hat die Kanzlei im Ehe- und Familienrecht gesetzt.

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.

Bei einer Trennung ist es ratsam, sich möglichst früh und umfassen beraten zu lassen, denn eine Trennung wirft vielfältige Fragen auf:

  • Ist Trennungs- und Kindesunterhalt zu zahlen?
  • Wie ist der Umgang mit den gemeinschaftlichen Kindern zu regeln?
  • Wer erhält das Sorgerecht nach einer Trennung?
  • Kann ich mich sofort scheiden lassen, oder muss ich ein Trennungsjahr abwarten?
  • Was geschieht mit der Ehewohnung bei Auszug eines Ehegatten?
  • Habe ich Anspruch auf einen Zugewinnausgleich?
  • ….

Bei all ihren Fragen und Problemen finden Sie bei uns eine Antwort.

Im Mittelpunkt der Beratung steht das Gespräch mit den Mandanten, in welchem aufgezeigt wird, wo die (Rechts)Probleme liegen und welche Lösungsmöglichkeiten bestehen. Wenn sich gütliche Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, werden diese besprochen. Gemeinsam werden Strategien festgelegt, die zum Erfolg führen können.

Frau Rechtsanwältin Weyrauch hat langjährige Erfahrung und fundierte Kenntnisse in allen familienrechtlichen Bereichen, insbesondere bei

  1. Trennung und Scheidungsverfahren
  2. Ehegattenunterhalt (Trennungs- und Geschiedenenunterhalt)
  3. Unterhaltspflichten von Eltern gegenüber ihren Kindern und umgekehrt
  4. Sorge- und Umgangsrecht
  5. Vermögensauseinandersetzung
  6. Zugewinnausgleich
  7. Versorgungsausgleich
  8. Vaterschaftsfeststellungen und Vaterschaftsanfechtungen
  9. Eheverträge
  10. Wohnungszuweisung

Auch im Bereich des Gewaltschutz finden Sie bei uns Unterstützung und Hilfe.

Frau Rechtsanwältin Weyrauch ist seit 2000 Fachanwältin für Familienrecht und durch regelmäßige Fortbildungen stets über aktuelle Entwicklungen im Familienrecht informiert.