Migrationsrecht

Frau Rechtsanwältin Weyrauch ist auch im Bereich des Migrationsrechts tätig. Es gibt unterschiedliche Arten der Migration:

  1. Familienzusammenführung
  2. Arbeits- oder Bildungsmigration
  3. Fluchtmigration

Die weltweit zunehmenden Fluchtbewegungen haben dazu geführt, dass auch in der Bundesrepublik immer mehr Menschen um Asyl bitten. Die meisten Menschen fliehen vor einem Krieg in ihrem Heimatland.

Frau Rechtsanwältin Weyrauch vertritt Sie in Ihrem Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten.

Hierbei ist es wichtig, dass Sie sich möglichst umgehend nach Erhalt eines Bescheides des Bundesamtes für Migration- und Flüchtlinge beraten lassen. Beachten Sie, dass regelmäßig zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben ist. Wird diese Frist versäumt, ist es nur schwer möglich, eine Abänderung des Bescheides zu erreichen.

Auch in Fragen des Aufenthaltes, der Verhinderung einer Abschiebung und des Familiennachzuges stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Frau Rechtsanwältin Weyrauch ist auch Fachanwältin für Migrationsrecht